Sie haben eine Anerkennung als Ingenieur, Master, Bachelor, Techniker oder Industriemeister oder erfüllen die Ausübungsberechtigung gemäß § 7b HwO (G6-/Altgesellen) aus dem Elektrohandwerk und möchten sich selbstständig machen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Verfahrensordnung Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz.