Der Meisterlehrgang lässt sich in ein fachbezogenes und ein fachübergreifendes Modul untergliedern. Das fachbezogene Modul behandelt im Schwerpunkt die Systemelektronik in Theorie und Praxis. Es umfasst mit einer Dauer von ca. zehn Monaten (1.360 Unterrichtseinheiten) den Großteil der Meisterausbildung. An seinem Ende stehen die Abschlussprüfungen vor der Handwerkskammer (HWK)*.
Das fächerübergreifende Modul behandelt die Bereiche Wirtschaft und Recht sowie Berufs- und Arbeitspädagogik, dauert ca. zwei Monate (340 Unterrichtseinheiten) und schließt je Bereich mit einer Prüfung ab. Da die Inhalte deutschlandweit standardisiert** sind, können Teilnehmer, die dieses Modul anderweitig absolviert haben, am BFE auch ausschließlich das fachbezogene Modul besuchen. Da das fächerübergreifende Modul dem fachbezogenen vorgelagert ist, können externe Absolventen im Anschluss problemlos zu den anderen stoßen.
In der abschließenden Meisterprüfung müssen die Teilnehmer unter Beweis stellen, dass sie einen Handwerksbetrieb selbständig führen können. Dazu zählen Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung. Außerdem müssen sie die Ausbildung fachgerecht durchführen und ihre berufliche Handlungskompetenz selbständig umsetzen können.
Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Meisterlehrgangs am BFE erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis des BFE und eine Meisterprüfungsbescheinigung der HWK. Die Übergabe der Meisterbriefe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer großen Meisterfeier durch die Handwerkskammer Oldenburg.
*Bei Erreichen von mindestens 50% im Teil der Sicherheitsprüfung wird durch die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung ausgestellt, die den Eintrag in das Installateur-Verzeichnis ermöglicht. Die hierfür normalerweise aufzuwendenden Kosten in Höhe von ca. 2.200 Euro sind in der Kursgebühr und den Zusatzkosten bereits enthalten.
**Der wirtschaftliche und rechtliche Teil entspricht dem „Technischen Fachwirt“ (HWK), der berufs- und arbeitspädagogische der „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA).