Der „E-CHECK Elektromobilität“ darf nur von qualifizierten und zertifizierten Innungs-Fachbetrieben durchgeführt werden, die E-Markenbetrieb sind. Die Betriebe müssen nachweisen, dass sie über die notwendige Sachkunde und die erforderliche Prüftechnik verfügen.
Sind Sie noch kein E-Markenbetrieb, dann fordern Sie den kostenfreien Antrag beim
»ZVEH an.